Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Überlassung eines Hotelzimmers oder mehrerer Hotelzimmer des Hotels Fiester Hannes für einen bestimmten Zeitraum zum Gegenstand haben (Beherbergungsvertrag).
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt die Firma Gasthaus Fiester Hannes GmbH (nachstehend auch „Hotel Fiester Hannes“ genannt) nicht an.

§ 2 Leistungen des Hotels

1. Das Hotel Fiester Hannes stellt dem Gast ein Hotelzimmer der gebuchten Art während des vereinbarten Zeitraums zur Nutzung zur Verfügung. Check in und Check out Zeiten bedürfen der Absprache bei Buchung. Frühstückszeit nach Absprache im vorgegebenen Zeitrahmen. Es wird auf § 3 verwiesen.
2. Ein Mitbringen von Tieren in das Hotel ist jeweils bei Buchung abzusprechen.

§ 3 Hinweise / Informationen

1. Die Zubereitung von Speisen im Hotelzimmer ist verboten.


§ 4 Höhere Gewalt, Covid

.  Es liegt kein Verzug des Hotels vor, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten, z.B. Betriebsstörungen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erfüllung des Vertrags von erheblichem Einfluss und nicht seitens des Hotels zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Subunternehmern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
2. Ein unvorhergesehenes Hindernis im Sinne des Absatzes 1 kann ebenfalls eine Pandemie und / oder neue Störungen durch eine bereits zum Vertragsschluss bekannte / herrschende Pandemie sein. Auch Auswirkungen einer Pandemie können unvorhergesehene Hindernisse im Sinne dieses Absatzes darstellen, z.B. Quarantäneverpflichtungen von Mitarbeitern oder Gästen des Hotels, unvorhergesehene längerfristige Erkrankungen, krankheitsbedingte Ausfälle und  / oder Verzögerungen in der Leistungserbringung, z.B. durch die notwendige zusätzliche Säuberung eines Hotelzimmers nach Auszug eines Covid-Erkrankten. Das transit-Hotel wird den Kunden über eintretende Hindernisse und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren und einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

§ 5 Verhalten im Hotel Fiester Hannes

1. Der Gast hat sich so zu verhalten, dass kein Dritter gestört wird.
2. Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) sowie offenes Feuer sind im Hotel strengstens verboten. Jeder Verstoß führt zur Auslösung des Feueralarms, zur Aktivierung der Feuerwehr und zur Evakuierung des Hotels. Sofern der Gast das Verbot gemäß Satz 1 schuldhaft verletzt, hat das Hotel Anspruch auf Erstattung des hieraus entstehenden Schadens. Dies gilt auch dann, wenn der Gast raucht und kein Feueralarm ausgelöst wird, sofern die vom Rauch betroffenen Räumlichkeiten gereinigt werden müssen und aufgrund dessen vorübergehend nicht vermietet werden können.
3. Die Einrichtung des Hotels ist pfleglich zu behandeln und darf nicht beschädigt werden.
4. Im gesamten Bereich des Hotels ist keinerlei Drogenkonsum gestattet.
5. Im Hotel ist es Minderjährigen untersagt, Alkohol zu sich zu nehmen.


§ 6 Beherbergungsvertrag, Zahlungen, Stornierungen

1. Ist der Beherbergungsvertrag ein Fernabsatzvertrag, besteht kein Widerrufsrecht.
2. Das gebuchte Zimmer wird während der gebuchten Zeit für den Gast freigehalten. Nutzt der Gast dieses nicht, führt dies nicht zum Entfallen der Zahlungspflicht des Gasts, es sei denn, dieser ist aufgrund objektiver Gründe (z.B. Fälle höherer Gewalt) oder aufgrund von Gründen, die das Hotel zu vertreten hat, an der Nutzung gehindert. Im Falle der Nichtnutzung des Hotelzimmers wird das Hotel die Aufwendungen, die hierdurch erspart wurden, berechnen und von der vereinbarten Vergütung in Abzug bringen. Siehe hierzu auch „Stonierungsregelungen“ des Hotels
3. Die Vergütung für das Hotelzimmer ist mit Abschluss des Beherbergungsvertrags zu entrichten.
4. Eine Weiter-/Untervermietung des Hotelzimmers durch den Gast ist unzulässig.

§ 7 Verschiedenes

1. Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht zuständig, bei dem die Firma Gasthaus Fiester Hannes GmbH ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Gleiches gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und diese Vereinbarung schriftlich getroffen oder im Falle der mündlichen Abrede schriftlich bestätigt wird.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und Hotel ergeben, unterliegen der ausschließlichen Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, hierdurch wird dem Gast der Schutz entzogen, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.

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