Regelung des Hauses

Reservierung:

Bei Zustandekommen einer Reservierung (Gastaufnahmevertrag) gelten die deutschen Hotelvertragsbedingungen der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband).
Reservierungen und Bestätigung der Zimmerbuchung können von Gast und Gastgeber schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Sollten in der Reservierungsbestätigung die Preise abweichen, so gelten immer die angeführten Preise laut Preisliste.

Stornierung:

Es gelten als Grundlage die Bestimmungen der deutschen Hotelvertragsbedingungen (DEHOGA), d.h.: wir verrechnen 70 % des Zimmerpreises
- bei Stornierung bis 1 Tag vor Anreise für die Anzahl der Tage, die nicht mehr anderweitig vermietet werden konnten und
- 100 % bei unangekündigtem Nicht-Erscheinen.

Stornos werden mündlich (telefonisch) oder schriftlich anerkannt.
Bei vorzeitiger Abreise verrechnen wir ebenfalls 70% des Zimmerpreises für die restlichen gebuchten Tage, soweit die Zimmer nicht mehr anderweitig vermietet werden konnten.
Als Schutz vor unvorhersehbaren Risiken (Krankheit, usw.), die zur Annullierung führen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise Rücktrittsversicherung.

Gastaufnahmevertrag
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Beherbergungs- oder Gastaufnahmevertrag. Dieser kann, wie alle Verträge des bürgerlichen Rechts, nicht von einer Partei einseitig gelöst werden.
Dabei ist nicht entscheidend, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich (telefonisch) geschlossen wurde. Ebenso ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt eine Buchung rückgängig gemacht werden soll.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat hierzu folgende Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag erarbeitet:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (= Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.
c) Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf den ermäßigten Betrag zu bezahlen auf Grund der tarifvertraglichen Verpflichtungen des Gastgebers.
5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Als Schutz vor unvorhersehbaren Risiken (Krankheit, usw.), die zur Annullierung führen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.

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